Wie hoch ist die Entschädigung für den Bürgermeister?
- Der Bürgermeister erhält eine monatliche funktionsbezogene Aufwandsentschädigung in Höhe von 850 € und ab dem 01.09.2021 von 1000 €.
- Die stellvertretende Person des ehrenamtlichen Bürgermeisters erhält
- für die 1. Stellvertretung 20 %
- für die 2. Stellvertretung 10 %
der jeweils aktuellen funktionsbezogenen Aufwandsentschädigung des Bürgermeisters monatlich. Dabei ist es unerheblich, ob die Vertretung ausgeübt wird. Im tatsächlichen Vertretungsfall wird keine gesonderte Vertretungsentschädigung nach § 3 Abs. 3 EntschVO MV gezahlt.
Wie hoch ist die Entschädigung der Gemeindevertreter/in?
Den Gemeindevertretern und Mitgliedern der Ausschüsse wird für die Teilnahme an Sitzungen
- der Gemeindevertretung
- der Ausschüsse
in die sie gewählt sind, ein Sitzungsgeld in Höhe von 40 € gezahlt. Den sachkundigen Einwohnern wird für die Teilnahme an Ausschusssitzungen ein Sitzungsgeld in Höhe von ebenfalls 40 € gezahlt.
Die Ausschussvorsitzenden erhalten für jede von ihnen geleitete Sitzung statt 40 € eine sitzungsbezogene Aufwandsentschädigung in Höhe von 60 €.