Am Dienstag, dem 14.06.2022 wurde die Sitzung der Gemeindevertretung vorzeitig abgebrochen. Drei Gemeindevertreter verließen die Sitzung bereits um 19:35; danach war die Gemeindevertretung nicht mehr beschlussfähig. Die Sitzung wird am Dienstag, den 28. Juni mit der nachstehenden Tagesordnung neu anberaumt.
MS Teams (aktive Teilnahme) oder Livestream (Youtube)
Tagesordnung: Ö f f e n t l i c h e r Teil
- Eröffnung und Begrüßung, Feststellung der ordnungsgemäßen Ladung und
Beschlussfähigkeit - Einwohnerfragestunde
- Bestätigung der Tagesordnung bzw. Änderung
- Antrag auf Erstattung der Kosten für das Kommunalverfassungsstreitverfahren Scholz ./.
Gemeindevertretung Seehof - Annahme einer Spende – Tischtennisplatten für das Dorfgemeinschaftshaus
- Anfrage Photovoltaik-Freiflächenanlage in Hundorf
- Information zum Thema Wiedereröffnung Uferwanderweg Seehof
- Finaler städtebaulicher Gestaltungsentwurf zur 3. Änderung des B-Planes Nr. 3
- Vereinbarung Bewachungszeit/ Hausrecht Gemeinde Seehof und DRK Parchim
- Grundsatzbeschluss zur Errichtung einer E-Ladestation für Fahrräder
- Antrag der CDU-Fraktion: Ansiedlung eines SB-Marktes in der Gemeinde Seehof
- Antrag der CDU-Fraktion: Schaffung einer gemeindeeigenen öffentlichen Zuwegung zur
Wasserkante - Antrag der CDU-Fraktion: Wiederherstellung des Wanderrastplatzes in Hundorf
- Antrag der CDU-Fraktion: Derzeitiger desolater Zustand Bolzplatz Seehof
N i c h t ö f f e n t l i c h e r Teil - Informationen durch den Bürgermeister und die Gemeindevertreter
- Bestätigung des nicht öffentlichen Teils des Protokolls der Sitzung vom 05.04.2022
- Beschaffung eines Kommunaltraktors für die Gemeinde Seehof
- Beschluss über die Weiterführung des Ausschreibungsverfahren „Altersgerechtes
Wohnen in Seehof“ nach erfolgtem Interessenbekundungsverfahren - Auftragsvergabe Stubben fräsen
- Bevollmächtigung zur Auftragserteilung Kopfweiden Hundorf
- Personalangelegenheiten
15 Antworten auf „Gemeindevertretung am 14. Juni“
Ich würde ja gerne zuschauen, nur ist der Link zu YouTube noch auf privat?!
Es tut mir leid, dass wir gestern kurzzeitig technische Probleme hatten. Diese waren gegen 18.15 gelöst. Eine Meldung zur Störung und zur Behebung waren auf der Startseite.
Die Teilnahme über Teams (dies ist ebenfalls ohne Anmeldung und ohne Installation möglich) war jederzeit möglich.
si tacuisses, philosophus mansisses
Herr Scholz ist sich offensichtlich nicht zu schade, mich in seinem Kommentar als Großgrundbesitzer zu verunglimpfen, der ich bei weitem bei unter 100 ha Eigentum in Seehof nicht bin.
Die sog. Bodenreform vom 5.9.1945 sah Grundbesitz über 100 ha als Großgrundbesitz an.
Mit solcher ehrabschneidender Polemik wird wie von einem anderen Ratsmitglied bereits im letzten Jahr der Versuch unternommen, Stimmung im Dorf gegen mich zu erzeugen.
Die „Saat“ dieser Polemik geht bei den Seehofer-/Hundorfer Bürgern nicht auf, da diese über entsprechenden Anstand verfügen im Gegensatz zu bestimmten Ratsmitgliedern.
Ferner nahm ich bei dem von Herrn Scholz zitierten Ratsherrn einen Grenztermin wegen einer vorangegangenen Vermessung mit vorheriger telefonischer Anmeldung und Terminabsprache wahr.
Zwei der drei vom Amt vorgeschlagenen Baugebiete betrafen meine Flächen. Hierzu äußerte ich mich mit Schreiben vom 8.4./Juni 2021 gegenüber allen Ratsmitgliedern gleichzeitig, um jeglichem Anschein von Kungelei, wie sie mir und Herrn Bürgermeister Wergin später dennoch „schamlos“ durch einen Gemeindevertreter unterstellt wurde, entgegenzuwirken. Diese Schreiben können von jedem Bürger bei Herrn Bürgermeister Wergin mit meiner ausdrücklichen Genehmigung eingesehen werden.
Als „westdeutsches Flüchtlingskind“ und nichts anderes bin ich, habe ich gelernt zu kämpfen und einen geraden Weg zu gehen.
Man begegnet sich im Leben immer zweimal und die Sonne bringt alles ans Licht.
Anhand der Kommentare wird ersichtlich, dass politisch nicht durchsetzbare Interessen in persönliche Befindlichkeiten umschlagen und im Netz ausgetragen werden. Auch geht eine rechtliche Würdigung der auf der letzten Gemeindevertretersitzung behandelten Punkte fehl.
Der Tagesordnungspunkt Antrag auf Erstattung für das Kommunalverfassungsstreitverfahren Scholz ./. Gemeindevertretung Seehof war nicht abstimmungsfähig, weil sich diese Beschlussvorlage auf ein nichtrechtskräftiges Urteil des VG Schwerin stützt. Eine Beschlussfassung wäre rechtswidrig gewesen und widerspricht auch – unstreitig – dem Rechtsstaatsprinzip aus Art. 20 III GG.
Es obliegt nicht einer Gemeindevertretung, im Rahmen ihrer kommunalen Selbstverwaltung, über Kostenerstattungsansprüche eines Gemeindevertreters zu befinden. Zumal dies, weil – nachweislich – kein Antrag auf Erstattung eingereicht wurde. Vielmehr besteht nach ständiger Rechtsprechung ein öffentlich-rechtlicher Anspruch des Gemeindevertretungsmitglieds, sich die Auslagen seitens der Gemeinde erstatten zu lassen, sofern die Klage nicht aus mutwilligen oder treuwidrigen Gründen eingereicht wurde – vgl. OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 22. Januar 2010 – 15 B 1797/09, Rn. 1 – 5; sowie Urteil vom 24. April 2009 – 15 A 981/06, OVG Bremen, Beschluss vom 31. Mai 1990 – 1 B 18/90, Rn. 17 – 18 -.
Diesen Umstand hat das Gericht in seinem Beschluss vom 30. Juli 2021 auch gewürdigt. Die rechtliche Beurteilung eines Gerichts kann man nicht in einem Beschluss der Gemeindevertretung einfach so „wegstimmen“, da die Gemeinde als Rechtsträgerin der gemeindlichen Organe an Recht und Gesetz gebunden ist, vgl. Art. 1 III GG iVm Art. 20 III GG.
Bemerkenswert ist, dass die politische Meinung eines Einwohners in eine persönliche Belehrung über mögliche Folgen einer Meinungsäußerung umschlägt. Ich meine, dass dies sehr unangemessen ist, zumal ein Kausalzusammenhang zwischen der privat geäußerten Meinung und der unternehmerischen Tätigkeit offensichtlich nicht besteht, vgl. Art. 5 GG (Meinungsfreiheit).
Auch die Einschätzung eines anderen Mitgliedes der Gemeindevertretung, es müssten jetzt Sitzungsgelder für die abgebrochene Sitzung gezahlt werden, geht fehl, weil die Aufwandsentschädigung – wie der Name schon sagt – den Aufwand des Mitglieds der Gemeindevertretung für die Wahrnehmung seiner Aufwendungen der – vollständigen – Sitzung ersetzen soll.
Ein anderer Kommentator, ein Großgrundbesitzer, der in der Vergangenheit bei einem Mitglied der Gemeindevertretung an der Haustür klingelte und seine Pläne für ein weiteres Baugebiet auf seinem Grund erläuterte, führt ein Mitwirkungsverbot (Verlassen des Saales) gem. § 24 KV M-V aus. Eine solche rechtliche Regelung kann nur zur Anwendung gelangen, wenn eine solche Gegebenheit auch tatsächlich in der konkreten Gestalt vorliegt. Dies war vorliegend jedenfalls nicht der Fall.
Zusammenfassend bleibt festzustellen, dass eine Vielzahl von Kommentaren sich einen sachlicheren und konstruktiveren Umgang auf Augenhöhe in den Sitzungen der Gemeindevertretung wünschen. An meiner Person soll sowas nicht scheitern.
Als Landeigentümer in Seehof verfüge ich laut § 14 Abs. 3 KV M-V – dies vorausgeschickt – über die gleichen Rechte in der Gemeinde Seehof mit Ausnahme des Wahlrechts, da ich nicht vor Ort wohne.
Die letzte Ratssitzung, an der ich persönlich teilnahm, war mehr als traurig.
Wenn der Bürgermeister bei ähnlicher Situation/Kostenentscheidung seinerzeit den Raum verlassen hatte, so hätte Herr Scholz dies in seiner Angelegenheit aufgreifen können und wäre dem Rat des Herrn Baden gefolgt, der genau dies in der Sitzung vorschlug, um die anschließende Eskalation zu verhindern.
Stattdessen wurde die Eskalation durch Herrn Scholz geradezu herausgefordert.
Die Bürger, Ehrenamtlichen und Grundeigentümer erwarten eine Ratsarbeit zum Wohle der Allgemeinheit ohne Zank und Streit sondern sachorientiert.
Ohne juristische Begleitung durch das Amt Lützow werden in Seehof wohl keine Ratssitzungen mehr stattfinden können, da die Ratsmitglieder untereinander derart zerstritten sind, daß Besserung der Zustände in absehbarer Zeit leider nicht in Sicht ist. Dieser Zustand ist für die Gemeinde und die Bürger unhaltbar!
Guten Tag und hallo Frau Peters,
mich hat die letzte Gemeindevertretersitzung ebenfalls sehr verstört. Für mich war das wirklich schwer zu ertragen! Der Ausgang war sehr unschön. Im Gegensatz zu Ihnen glaube ich allerdings nicht an die Legende, dass diese Situation durch Herrn Wergin und Herrn Wittchow provoziert worden sei. Möglicherweise war es sogar ganz umgekehrt. Aber das nur nebenbei.
So ungewöhnlich es sicher ist, in unserer kleinen Gemeinde so etwas wie Ordnungsrufe zu erteilen, ist es auch tatsächlich im Rahmen der Geschäftsordnung möglich und demokratisch zulässig. Logisch, dass es dazu unterschiedliche Reaktionen gibt.
Was mich erstaunt ist Ihr Kommentar, der stellenweise sehr ungerecht, aber dann auch in seinen Beleidigungen gegen ehrenamtliche Gemeindevertreter nicht zu akzeptieren ist. Ich kenne Sie nicht persönlich, obwohl wir sicher schon seit fast 30 Jahren Nachbarn sind. Ich weiß, dass Sie eine erfolgreiche Geschäftsfrau sind und das verwundert mich nun noch mehr. Jemand wie Sie, die selbst in der Öffentlichkeit steht und dann schwerwiegende Vorwürfe wie Korruption, Veruntreuung usw. gegenüber anderen Menschen veröffentlicht, und diese ggf. nicht haltbar sind, weiß doch, dass dies unter Umständen Folgen haben kann. Ich denke, Sie verstehen das. Ich weiß natürlich nicht, ob Sie ganz persönlich tatsächlich diese Erfahrungen gemacht haben. Ich glaube es aber nicht. Sollte es allerdings so sein, dann Pardon. Gut finde ich, dass Sie mit Ihrem Beitrag eine Diskussion angestoßen haben, bei der auch unterschiedliche Meinungen und Erfahrungen aufeinandertreffen. Ich hoffe sehr, dass sich noch mehr Bürger daran beteiligen. Dann wird vielleicht endlich auch offen über menschlichen Respekt, Konstruktivität, wirkliche Aktivität, Höflichkeit, Optimismus und Gemeinsamkeit in der Gemeinde und in der Gemeindevertretung (!) gestritten (gestritten, im positiven Sinne!). Das wird nämlich auch endlich Zeit!
Ich bitte Sie, Ihren Kommentar dahingehend noch einmal zu überdenken, und wünsche Ihnen ehrlichen Herzens ein erkenntnisreiches Wochenende!
Ein kommentar erreichte uns per E-Mail:
Name : Thomas Baden
Betreff: Kommentar oder Nachricht
Nachricht:
Sehr geehrter Bürgermeister, lieber Claus!
Bitte korrigiere Deine Bemerkungen über die Sitzung vom 14.06.2022 vor der Tagesordnung im zweiten Satz:
„Drei Gemeindevertreter verließen unter Protest die Sitzung, nachdem der Bürgermeister den CDU-Fraktionsvorsitzenden mit vis absoluta aus dem Saal entfernen wollte, da dieser eine Abstimmung über eine Rechtsfrage verhindern wollte, die in der ständigen Rechtsprechung zu seinen Gunsten bereits grds . entschieden ist. Letztlich verließ er freiwillig den Saal, so dass mit drei verbliebenen Gemeindevertretern und dem Bürgermeister das Gremium nicht mehr beschlussfähig war.“
Überdies möchte ich darum bitten, dass das Foto gelöscht und das Datum 4.6.2022 korrigiert wird. Das Foto ist veraltet und spiegelt die realen Verhältnisse an diesem Tag nicht wider: es waren nur sieben Gemeindevertreter anwesend. Im übrigen gehört GV Th. Baden dem linken Flügel an.
Gruß
Thomas
Die jüngste Sitzung der Gemeindevertretung hat wieder gezeigt, wie sehr zerstritten doch unsere Kommunalvertretung in Seehof ist.
Diese Querelen ziehen sich schon über Jahre hin; mehrfach – nachweisliche – Versuche die Probleme in einem konstruktiven Gespräch zu erörtern und Kompromisse im Sinne der Akteure herbeizuführen, wurden leider seitens des ehrenamtlichen Bürgermeisters nicht angenommen.
Gerade der Vorsitzende der Gemeindevertretung, der doch so oft im Wahlversprechen kundtat, auch die Belange von anderen Mitstreitern und Anwohnern zu berücksichtigen, sollte doch stets um Ausgleich bemüht sein und das eigene Verhalten hinterfragen.
Bis zum heutigen Tage sind drei engagierte, kompetente Gemeindevertreter und eine Vielzahl von sachkundigen Einwohnern die Gemeindevertretung bzw. gemeindlichen Ausschüsse verlassen, dies hat immer berechtigte Gründe. Anstatt der Ursache des Problems auf den Grund zu gehen, wurde immer weiter „regiert“, als sei nichts gewesen. Das Ergebnis dessen war, dass die kommunalen Ausschüsse ständig nach- bzw. neubesetzt wurden. Dies widerspricht dem Grundsatz kommunaler Selbstverwaltung und damit der Kontinuität stabilen Verwaltungshandelns.
Das ist ein – nach meinem Dafürhalten – seltsames Demokratieverständnis. Denn diese gerade aufgezählten Umstände und auch andere durch die Zeit in der Gemeindevertretung ergebene Tatsachen, tragen sicherlich nicht zu einem konstruktiven Miteinander bei und ermutigen nicht das Bestreben sich zu beteiligen bzw. am Gemeindeleben teilzunehmen.
Es ist traurig, dass das hohe Gut der kommunalen Selbstverwaltung nicht gänzlich zum Tragen kommt, weil immer wieder die Rechtsaufsicht bei rechtswidrigen Beschlüssen und Handlungen einschreiten muss.
Ich erhoffe mir jedenfalls, dass die nächste Sitzung wieder sachlicher wird und die Themen in den Vordergrund treten. Persönliche Befindlichkeiten haben in einer kommunalen Vertretung nicht ausgetragen zu werden, denn das was dort seit längerer Zeit abläuft nenne ich schlichtweg „Mobbing“.
Der oben eingestellte Kommentar von Frau Peters und Herrn Hanczyk-Schilling ist von Unsachlichkeit und Schmähungen geprägt. Auf dieses Niveau lasse ich mich nicht ein. Ich ahne, wer da „die Feder“ geführt hat. Die Ausführungen sind bloße Stimmungsmache – und damit selbstdisqualifizierend.
Zum Sitzungsabbruch führte der TOP „Antrag auf Erstattung der Kosten für das kommunalverfassungsrechtliche Streitverfahren Scholz ./. Gemeindevertretung Seehof“. Die Tagesordnung mit diesem TOP 6 war zuvor einstimmig – mit der Stimme des Gemeindevertreters Scholz – so bestätigt worden.
Bei Aufruf von TOP 6 wies der Bürgermeister darauf hin, dass Herr Scholz als Antragsteller an der Mitwirkung ausgeschlossen sei. Die maßgebende Vorschrift über Mitwirkungsgebote § 24 Abs. 1 Nr.1 der Kommunalverfassung M-V lautet:
Die Mitglieder der Gemeindevertretung dürfen weder beratend noch entscheidend mitwirken oder sonst tätig werden, wenn die Entscheidung ihnen selbst einen unmittelbaren Vorteil oder Nachteil bringen kann.
Dass dieser Ausschlussgrund bei diesem TOP auf ihn zutrifft, wollte Herr Scholz nicht einsehen. Dabei ist für jeden juristischen Laien erkennbar, dass die Entscheidung für oder gegen eine Kostenerstattung bei ihm die Voraussetzungen des Mitwirkungsverbots erfüllt.
Die gegen sein Mitwirkungsverbot vorgebrachte Argumentation von Herrn Scholz, mit dem ergangenen Prozesskostenhilfebeschluss des Verwaltungsgerichts vom 30.07.2021 sei schon entschieden, dass er den Anspruch habe, ist zweifach verfehlt. Mit dieser Argumentation wollte er sich bereits an der Entscheidungsfindung beteiligen, gerade das war ihm durch das Mitwirkungsverbot aber verwehrt. Im Weiteren verkennt die Argumentation auch, dass nur der Tenor eine gerichtliche Bindungswirkung erzeugt (hier: „Der Antrag auf Prozesskostenhilfe wird abgelehnt“). Dieser Tenor begründet keinen Erstattungsanspruch.
Zu ergänzen ist noch, dass bei einer die Erstattung verweigernden Entscheidung der Gemeindevertretung es Herrn Scholz selbstverständlich offensteht, den fraglichen Anspruch gerichtlich einzuklagen.
Nach mehrfachen Ordnungsrufen entschloss sich Herr Scholz letzlich, die Sitzung laut protestierend zu verlassen. Es gelang ihm, seinen CDU-Fraktionskollegen und zwei ABSH-Gemeindevertreter dazu zu bringen, sich ihm anzuschließen. Eine vernünftige, nachvollziehbare Begründung gaben sie nicht ab. Der Bürgermeister brach bei vier verbliebenen Gemeindevertretern die Sitzung ab.
Da die offengebliebenen Tagesordnungspunkte nun am 28.06.2022 eine zusätzliche Sitzung mit neuerlich zu zahlenden Sitzungsgeldern erforderlich machen, führt der Sitzungsabbruch zur Verschwendung von gemeindlichen Haushaltsmitteln.
Günther Wittchow
Der heutige Auftritt unseres „Bürgermeisters“ und seines „Stellvertreters“ in der Versammlung war beschämend und empörend zugleich.
Nicht zum ersten Mal hatten wir als Zuschauer der Versammlung den Eindruck, als sei der Herr Wergin nicht ehrlich, zB als er behauptete, von dem Schild am Holunderweg heute zum ersten Mal zu hören. Offensichtlich wusste er aber sofort genau, um welchen Standort es ging und außerdem wurde dieses Thema laut Herrn Meißer längst mehrfach angesprochen – auch andere Gemeindevertreter kannten den Sachverhalt, nur der Bürgermeister nicht!?
Eine unglaubwürdige Reaktion des Herrn Wergin!
Die Eskalation im Anschluss hat Herr Wergin aus unserer Sicht im Zusammenspiel mit Herrn Wittchow provoziert.
Es gab keinen nachvollziehbaren Anlass, sich mit dieser Vehemenz auf das Hausrecht zu berufen, zumal der besagte Gerichtsbeschluss offenkundig bereits eine Kostenentscheidung enthält, die keiner Abstimmung Raum bieten dürfte.
Das Vertagen dieses Punktes wäre jedenfalls ein milderes Mittel gegenüber dem „Rauswurf“ eines der engagiertesten Mitglieder der Gemeindevertretung gewesen. Scheinbar war diese Eskalation aber geplant und gewollt – warum?
Zudem wirkten die Ausführungen des Herrn Wittchow gegenüber Herrn Scholz aus unserer Sicht herablassend bis beleidigend.
Gerade als erfahrener Jurist sollte man doch in der Lage sein, anderen juristischen Meinungen (insbesondere von jungen künftigen „Kollegen“) im offenen, sachlichen Diskurs zu begegnen, anstatt sie einfach mit solch blamabler Totschlag-Argumentation „abzubügeln“.
Am Ende entscheidet schließlich immer ein Gericht über nicht lösbare Meinungsverschiedenheiten – ggf. auf Kosten der Gemeindekasse, ggf. auch in diesem „Streitfall“ erneut!?
Wir finden es gut, dass sich der Herr Scholz gegen den (aus unserer Sicht unnötigen) Ausschluss von der Versammlung gewehrt hat und dass sich einige andere Gemeindevertreter ihm angeschlossen haben.
Unser Respekt und unser Dank gilt den Gemeindevertretern, die große Teile ihrer Freizeit und ihrer Nerven dafür aufwenden, sich mit diesem (unserer Meinung nach) despotischen Bürgermeister im Rahmen der Möglichkeiten unserer Rechtsordnung auseinanderzusetzen und gegen Intransparenz, Korruption und (Steuer-)geldverschwendung in unserem Namen unermüdlich kämpfen, ohne sich unterkriegen zu lassen!
Ich zitiere Ihre Frage: „Scheinbar war diese Eskalation aber geplant und gewollt – warum?“ aber ich ergänze sie um die wichtige Frage – von wem?
Machtspiel? Taktik um eine Abstimmung zu verhindern?
Sicher, man hätte den Punkt vertagen können.
Man hätte als Einzelperson auch unter Verzicht auf rechtliche Zänkereien für die Zeit der Abstimmung den Raum verlassen können, einfach um guten Willen zu zeigen. Das wäre Engagement für die Gemeinde gewesen, schließlich gab es noch wichtige Punkte zu beraten.
Es stellt sich doch überhaupt die Frage, woran messen wir die Größe/den Umfang des Engagements eines Gemeindevertreters?
An öffentlichkeitswirksamen Auftritten mit Rechtsstreitereien, die übrigens auf beiden Seiten enorm viel Zeit und Kraftaufwand kosten und von nützlicher Gemeindearbeit abhalten und Geld kosten?
Oder doch endlich mal an in großem Umfang nicht öffentlich sichtbarer Kleinarbeit in den Ausschüssen und in der Vorbereitung und Durchführung von Veranstaltungen?
Und schauen wir bitte auch unbedingt nochmal nach, wer in welchem Ausschuss arbeitet!
Diesen Gemeindevertretern (und den engagierten sachkundigen Einwohnern) gilt, ganz klar, auch meine Anerkennung.
Das Gemeindeleben spielt sich nicht nur in den Gemeindevertreterversammlungen ab.
Wenn wir als Gemeinde zusammenwachsen wollen, ist auch Engagement von den Einwohnern und Einwohnerinnen gefragt. Dazu gibt es bereits tolle Beispiele. Es darf aber noch mehr werden – meckern reicht nicht.
Und zum Schluss noch der Hinweis, den Begriff „ Despot“ mal im Wörterbuch nachzuschlagen, es lohnt sich.
Despoten in der Gesellschaft
Der Begriff „Despotismus“ wird auch in anderen Bereichen gebraucht. Zum Beispiel im Familienleben, wenn ein Vater über alles despotisch bestimmen will. Auch im Leben eines Vereins, einer Gemeinde oder Kirche können sich despotische Herrschaftsformen zeigen, wenn einer alleine oder eine kleine Gruppe sich radikal gegen den Willen der Mehrheit durchsetzen.
Danke für diese Erklärung:
„wenn einer alleine oder eine kleine Gruppe sich radikal gegen den Willen der Mehrheit“
Beschreibt sehr gut das Verhalten derjenigen, die nur stören und mit Aktionen wie dem Verlassen am Dienstag eine konstruktive Arbeit verhindern.
Aufgrund der mehrfachen persönlichen Ansprache in den folgenden Kommentaren erlauben wir uns eine kurze Klarstellung:
Wir haben unseren persönlichen (privaten) Eindruck als Hundorfer Bürger /in in Form einer Meinungsäußerung geschildert.
Es ging uns nicht darum, jemanden persönlich zu beleidigen.
Vielmehr wollten wir öffentlich kundtun, wie bestimmte (genannte) Verhaltensweisen von Mitgliedern der Gemeindevertretung – selbst des Bürgermeisters – auf uns (persönlich) gewirkt haben.
Auch wenn nicht alle Eindrücke im Detail von Anderen geteilt wurden, scheint doch Konsens darüber zu bestehen, dass die Bürger:innen sich einen sachlicheren, konstruktiveren und freundlicheren Umgang auf Augenhöhe und eine Rückkehr zum inhaltlichen Diskurs in der Gemeindevertretung im Allgemeinen wünschen.
Wir hoffen, dass diese Form von „Austausch“ immerhin den Beteiligten vor Augen geführt hat, wie ihr Verhalten in der Öffentlichkeit wahrgenommen wurde.