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Gemeinde Seehof

Gemeindevertretung Dienstag 17. Okt. 18:00

Tagesordnung Öffentlicher Teil

1. Eröffnung und Begrüßung, Feststellung der ordnungsgemäßen Ladung und Beschlussfähigkeit

2. Bestätigung der Tagesordnung bzw. Änderung

3. Informationen des Bürgermeisters und einzelner Gemeindevertreter

4. Erörterung: Dritte Änderung der Satzung über den Bebauungsplan Nr. 3, Seehof (Fläche östlich der KITA), Sachstand, Abwägung, Anpassungen; Gast: Stadtplanerin Frau Hedtke

Hintergrund / Einführung:

Sie haben die Möglichkeit, in der öffentlichen Sitzung am Dienstag, den 17. Okt. ab 18:00 Uhr die Beratung der Gemeindevertreter zu diesen B-Plan und die Erläuterungen der Planerin Frau Hedtke mitzuverfolgen. Sie können dieses in präsenter Form durch Ihren Besuch im Gemeindesaal, als auch online auf der Homepage www.gemeinde-seehof.de wahrnehmen.

Zur Einführung in den Sachverhalt:

Die Gemeindevertretung hat am 28.2.2023 den Beschluss zur Aufstellung der 3. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 3 in Seehof gefasst. Auf gleicher Sitzung wurde die öffentliche Auslegung der Entwurfsunterlagen gemäß § 3 Abs. 2 BauGB beschlossen, die vom 16.3.2023 bis zum 1 8.4.2023 erfolgte. Die berührten Behörden und Träger öffentlicher Belange wurden mit Schreiben vom 9.3.2023 über die öffentliche Auslegung informiert und zur Abgabe einer Stellungnahme aufgefordert. Ebenso haben sich etliche Mitbürger mit Stellungnahmen beteiligt. Alle Stellungnahmen liegen nunmehr vor. Als nächster Verfahrensschritt wurden auf Grundlage des § 1 Abs. 7 BauGB die öffentlichen und privaten Belange gerecht abgewogen, welche im Rahmen der öffentlichen Auslegung vorgebracht wurden. Es wurde geprüft, inwieweit die vorgebrachten Anregungen in der Planung berücksichtigt werden. Die Einwender sind noch von dem Abwägungsergebnis zu benachrichtigen.

Anschließend ist nun die Beschlussfassung über die Satzung entsprechend § 1 0 Abs. 1 BauGB vorzunehmen. Aus den vorgebrachten Stellungnahmen der Behörden, Träger öffentlicher Belange und der Anrainer während der öffentlichen Auslegung machten sich Ergänzungen/Änderungen der Planungsunterlagen erforderlich. Inhaltliche Ergänzungen ergeben sich bspw. zur Ableitung des anfallenden Regenwassers, zur Grundflächenzahl, zu Baugrenzen, Anlage von Nebenanlagen.

Die Gemeindevertretung soll nunmehr am 17.10. den Entwurf diskutieren und ihn mit Ergänzungen / Anregungen / Hinweisen zum vorliegenden Abwägungsvorschlag sowie den inhaltlichen Festlegungen zur 3. Änderung des B-Plan Nr. 3 zur Beschlussfassung in einer kommenden Sitzung vorschlagen.

Eine weitere öffentliche Diskussion zu diesem Änderungsplan mit Anrainern oder Trägern wird es allerdings in dieser Sitzung am 17.10. nicht geben können, da der Auslegungstermin zur Mitwirkung bereits verstrichen ist. Gleichwohl würde ich mich freuen, wenn Sie Ihr Interesse durch Ihre Teilnahme an dieser Sitzung bekunden.

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