“Wir alle sehen uns mittlerweile tagtäglich mit den Herausforderungen des Klimawandels und einer nachhaltigen Energie- und Wärmeversorgung konfrontiert. Die Einführung einer flächendeckenden Wärmeplanung ist für die Erreichung der Klimaschutzziele sowie dem Ziel, bis 2030 den
überwiegenden Anteil der Wärme klimaneutral zu erzeugen, ein maßgeblicher Grundbaustein für zukünftige Planungen auf allen Ebenen. …” – schrieb vor einigen Wochen der Innenmister des Landes Mecklenburg-Vorpommern an alle Bürgermeister unseres Landes.
Die Umsetzung einer kommunalen Wärmeplanung ist bislang noch eine freiwillige Aufgabe der Gemeinden. Dennoch sollten auch wir in Seehof und Hundorf prüfen, in wie weit durch eine Wärmeplanung bis 2030 die zukünftige Absicherung mit Heizenergie in unseren Ortsteilen gesichert werden kann. Einige Gemeinde unseres Amtes haben sich schon bereit erklärt eine professionelle Wärmeplanung erstellen zu lassen. Sollte die Gemeinde Seehof hier auch mitmachen? Was meinen Sie?
Bisherige und zukünftige Aktivitäten der Gemeinde bzw. Informationen:
13. September 2023
Teilnahme des UZA an Online Schulung der LEKA – MV zu „Kommunale Wärmeplanung“
Kurzinformation folgt nach der Veranstaltung
08.09.2023
Bundestag beschließt Novelle des Gebäudeenergiegesetzes
Der Bundestag hat heute die Novelle des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) beschlossen. Das Gesetz ist der Startschuss für den Umstieg aufs Heizen mit Erneuerbaren Energien.
Das dazugehörende Wärmeplanungsgesetz (WPG) liegt z.Zt. als Referentenentwurf vor und befindet sich derzeit noch in der internen Regierungsabstimmung. Es soll noch in diesem Jahr beschlossen werden.
05.09.2023
online – Veranstaltung – HANSEGAS – Wärmeversorgung der Zukunft / Wärmeplanung
Stichpunkte zum Inhalt:
– Hr. Boxberger, Vorstadsvors. – Versorger müssen Besitzern bekannt geben, wie zukünftig Gasnetze beliefert werden
– Hr. Bolzman, Kommunalmanager in S-H: Prozess bis 2045; Ländergesetze bereits in S-H und NdS vorhanden, in M-V nicht. In kleinen Kommunen evtl. vereinfachte Verfahren und kommunale Bündelung > „Konvoi-Verfahren“ anstreben! (Anmerkung p.m.: das ist in Seehof passiert)
– Hr. Lutz, Planungsbüro in S-H: Ziel der WP – Aussage, in welchem Ort ist Wärmenetz sinnvoll / nicht sinnvoll? Welche Potenziale sind vorh. für Gewässer, Photovolt., Biogas, oder Geothermie? Dauer der WP – etwa 1 Jahr. Öffentlichkeit beteiligen, da Eigentümer letzten Endes entscheidet! Prozess kommunizieren!
– Hr. Aschenbach, Inv.-Bank in S-H: Ggf. energetische „Quartiersplanung“ (Wärme/Strom/Verkehr/…) entwickeln. Förderung erfolgt für die erste Planung! Fortschreibungen d. ersten Planung werden nicht gefördert, aber ggf. verpflichtend! (Anmerkung Teiln. P. Martin: der Antrag v. Seehof bezieht sich auf Förderung zu 90% im Rahmen der nationalen Klimaschutzinitiative) Zeitraum Förderantrag – Genehmigung = ca. halbes Jahr
29. August 2023
Die Gemeindevertretung ist in ihrer Sitzung nun doch den Schritt zur freiwilligen Wärmeplanung gegangen und hat die Interessenbekundung zur Förderung der Planung beschlossen.
22. Juli 2023
Information aus dem Amt Lützow – Lübstorf …
… dass inzwischen acht Gemeinden eine Interessensbekundung zur Beantragung von Fördermitteln abgegeben haben. Das Amt ist bemüht, die Anträge zu bündeln und weitere Gemeinden zu beteiligen (Kosteneffizienz).
18. Juli 2023
Der Umwelt- und Zukunftsausschuss der Gemeinde Seehof berät zum Tagesordnungspunkt „kommunale Wärmeplanung – eine Aufgabe für Seehof?“
Der Ausschuss stellte fest, dass das Bundesgesetz zur Zeit noch in der parlamentarischen Abstimmung ist. Länderrechtliche Regelungen in M-V stehen ebenfalls noch aus. Eine sofortige Beauftragung von Unternehmen für ein Wärmekonzept in Seehof und Hundorf sollte noch nicht erfolgen. Uns bleibt noch ein Zeitfenster bis Ende September 2023 um fristgerecht einen Antrag für maximale Förderung der Planung zu stellen. Dennoch ist es notwendig, sich ständig mit den umgebenden Gemeinden und mit dem Amt abzustimmen, um auf aktuelle Entwicklungen schnell reagieren zu können. Bis dahin soll jede Möglichkeit der Informationsbeschaffung und des Austausches genutzt werden. Die Gemeindevertreter, aber auch alle Bürger der Gemeinde sollen direkt und über die Webseite ständig informiert werden.
30. Juni 2023
Erstellung einer Kommunalen Wärmeplanung – Beispiel: Baden-Württemberg – Förderung
29. Juni 2023
Kommunale Wärmeplanung in kleinen Gemeinden – Antworten auf 10 wichtige Fragen (siehe Link)
12. Juni 2023
Teilnahme des Bürgermeisters an der Informationsveranstaltung der Energiesparzentrale / WEMAG – „Wärmewende mit Verstand”
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2 Antworten auf „Klimawandel und Wärmeplanung – auch in Seehof“
Hallo Herr Meyn, vielen Dank für Ihren Kommentar. Ja. es ist in der Tat so, dass dieses Thema Wärmeplanung uns alle Einwohner der Gemeinde betrifft, und das noch für einen langen Zeitraum. Daher halten wir es für besonders wichtig, dass auch über diese Webseite eine ständige aktualisierte Information zu den neuesten Entwicklungen erfolgt und immer eine transparente Kommunikation möglich ist. Unser Umwelt- und Zukunftsausschuss befasst sich mit diesem Thema seit einiger Zeit und wird Sie in Zukunft stets auf dem Laufenden halten.
Lieber Herr Wergin,
meine Frau und ich können sagen, dass wir die Gemeinde Seehof-Hundorf gut als Delegierte bei dem Sommerfest der Grünen in Wismar vertreten haben. Alle Anwesende waren von unserem Projekt der Balkonkraftwerke begeistert und in diesem Zusammenhang wurden wir mit dem Problem der Wärmeplanung in NWMV konfrontiert. Vielleich können wir als GA einige Fragen und Kontakte aufgreifen!