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Gemeinde Seehof

Sitzung der Gemeindevertretung am Dienstag, den 18. Okt. bereits um 18:00 Uhr

Tagesordnung:

Öffentlicher Teil

 1.Begrüßung und Feststellung der ordnungsgemäßen Ladung, Verpflichtung eines neuen Gemeindevertreters, Feststellung der Beschlussfähigkeit
 2.Mitteilungen des Bürgermeisters und einzelner Gemeindevertreter
 3.Bestätigung der Tagesordnung bzw. Änderung
 4.Einwohnerfragestunde
 5.Billigung der Sitzungsniederschriften
 5.1.Billigung des öffentlichen Teils der Sitzungsniederschrift vom 14.06.2022
 5.2.Billigung des öffentlichen Teils der  Sitzungsniederschrift vom 28.06.2022
 5.3.Billigung des öffentlichen Teils der  Sitzungsniederschrift vom 02.08.2022
 5.4.Billigung des öffentlichen Teils der  Sitzungsniederschrift vom 23.08.2022
 6.Neubesetzung des Ausschusses für Bau, Gewerbe und Verkehr
 7.Neubesetzung des Ausschusses für Soziales und Kultur
 8.Neubesetzung des Finanzausschusses
 9.Annahme von Spenden: Beschaffung eines neuen Spielgerätes im Freibad
 10.Annahme von Spenden für die Veranstaltung “Picknick und Musik”
 11.Beschluss über die Aufstellung und öffentliche Auslegung des Entwurfs der 3. Änderung des B-Planes Nr. 3 der Gemeinde Seehof gem. § 3 Abs. 2 BauGB
 12.Antrag der CDU-Fraktion: Keinen Wendehammer auf dem Flurstück östlich der KITA
 13.Verbesserung der Löschwasserversorgung im Bereich Holunderweg: Bau eines Löschwasserbrunnens
 14.Grundsatzbeschluss: Energieeinsparmaßnahmen
 15.Antrag der CDU-Fraktion: Entsorgung der Gartenabfälle im Gemeindegebiet Seehof
 16.Antrag der CDU-Fraktion zur Schaffung einer gemeindeeigenen öffentlichen Zuwegung zur Wasserkante
 17.Antrag der CDU-Fraktion: Seniorenwohnungs-Errichtung durch Investor, der das gemeindliche Grundstück (3000qm Bauland) neben dem Pflegeheim zum Marktpreis erwerben muss
 18.Antrag der CDU-Fraktion: Wiedereröffnung des Wanderweges SEEHOF-SÜD

Nichtöffentlicher Teil

 19.Mitteilungen des Bürgermeisters und einzelner Gemeindevertreter
 20.Billigung der Sitzungsniederschrift
 20.1.Billigung des nichtöffentlichen Teils der  Sitzungsniederschrift vom 14.06.2022
 20.2.Billigung des nichtöffentlichen Teils der  Sitzungsniederschrift vom 28.06.2022
 20.3.Billigung des nichtöffentlichen Teils der  Sitzungsniederschrift vom 02.08.2022
           20.4.          Billigung des nichtöffentlichen Teils der  Sitzungsniederschrift vom 23.08.2022
 21.Genehmigung einer unentgeltlichen Veräußerung eines Vermögensgegenstandes des Anlagevermögens (Gastherme aus dem ehemaligen Gemeindehaus)
 22.Heckenschnitt entlang der Kreisstraße
 23.Baumpflege Hundorf
 24.Bau- und Grundstücksangelegenheiten
 24.1.Auftragsvergabe zur Anpassung der Regenwasserführung in der Seestraße
 24.2.Ausschreibung Grundstücksverkauf Flurstücke 36 und 37, Gemarkung Seehof, Flur 1
 24.3.Antrag der CDU-Fraktion: Prüfung: Ausübung des Vorkaufsrechts durch die Gemeinde Seehof

3 Antworten auf „Sitzung der Gemeindevertretung am Dienstag, den 18. Okt. bereits um 18:00 Uhr“

Auszug: “Die Gemeindevertretung Seehof hat am 15.06.2021 einstimmig den Komplettabriss des alten Gemeindehauses zum Angebotspreis von 29.571,50 einschließlich aller installierten Anlagen beschlossen. Einschränkungen über bauliche Bestandteile, die nicht vom Abriss erfasst werden sollen, sind im Beschluss nicht benannt.”

Das heist für mich, dass sie keine Verfügungsgewalt mehr über diese Therme hatten. Diese wurde dann bei Auftragserteilung dem Abrissunternehmen übereignet.
Sie haben sich rechtswidrig diese Therme wieder angeeignet und wollten diese verkaufen. Nach meinem Kenntnisstand handelt es sich hierbei um die §§ 242 und 259 StGB.
Was dieses mit einer politischen Handlung zu tun haben soll, kann ich nicht sagen, aber Fakt ist, das hier eine Straftat vorliegt.
Es kann kein Beschluss über Sachen und Gegenstände gefasst werden, die nicht im Besitz der Gemeinde sind.

Ich kann mich sehr wohl erinnern und gebe gerne dazu auch eine öffentliche Erklärung ab:

Die Gemeindevertretung Seehof hat am 15.06.2021 einstimmig den Komplettabriss des alten Gemeindehauses zum Angebotspreis von 29.571,50 einschließlich aller installierten Anlagen beschlossen. Einschränkungen über bauliche Bestandteile, die nicht vom Abriss erfasst werden sollen, sind im Beschluss nicht benannt.
Auf Anregung unseres Gemeindearbeiters ist mehrmals versucht worden, die Gastherme des alten Gemeindehauses (Baujahr 2015) Fachfirmen und Interessierten zum Ankauf anzubieten; wegen nicht verhältnismäßigem Kosten-Nutzen-Aufwand lehnten alle Angefragten dieses Angebot jedoch ab. Damit bin ich den Verpflichtungen i.S.d. GemHVO-Doppik nachgekommen.
Nach Scheitern eines Verkaufs der gebrauchten Therme und auf Vorschlag des Gemeindearbeiters, habe ich eingewilligt, dem Zeltplatz die alte Therme aus Nachhaltigkeits- und Umweltgründen zu überlassen, sofern der Gemeinde keine weiteren Kosten (Ausbau und Gewährleistung) entstehen. Ich bin davon ausgegangen, dass die nachhaltige Weiterverwendung dieses Gerätes dem mutmaßlichen Willen der Gemeindevertretung entsprach, zumal der Zeltplatz und seine Bediensteten der Gemeinde oft unentgeltliche Hilfe und Geräte zur Verfügung stellen.
Wer aus dieser umweltgerechten Weiterverwertung einer zur Komplettentsorgung bestimmten alten Gastherme eine strafbare Handlung machen will, hat wohl eher politische Zielstellung im Blick.

Claus Wergin, ehrenamtlicher Bürgermeister

Moin, ich lese hier den Pkt. 21. Wenn ich mich recht entsinne, wurde schon mal in einer vorhergehenden GVS der ehrenamtliche Bürgermeister dazu befragt. Ich bin der Meinung, dass er damals die Frage mit: “ich kann mich nicht erinnern”, beantwortet hat. Nun kann er sich wohl doch erinnern und sollte die Antwort ebenfalls im öffentlichen Teil darlegen.

Wer öffentlich gefragt wird, muss auch öffentlich antworten und nicht immer dieses gemauschele im dunklen Kämmerlein.

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