Ein Verfahren, dass laut SVZ angeblich wegen der Verletzung des Privatgeheimnisses von einem Gemeindevertreter und einer weiteren Bürgerin der Gemeinde Seehof angestrebt wurde, ist Seitens der Staatsanwaltschaft Schwerin aufgrund ungenügender Anhaltspunkte gar nicht erst eröffnet worden.
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Keine Ermittlung gegen Bürgermeister
Vor zwei Tagen teilte die Staatsanwaltschaft Schwerin Bürgermeister Claus Wergin über seinen Rechtsanwalt mit, dass es keinen genügenden Anlass zur Erhebung eines Ermittlungsverfahren gibt.