Kategorien
Gemeindevertretung Seehof

Keine Ermittlung gegen Bürgermeister

Vor zwei Tagen teilte die Staatsanwaltschaft Schwerin Bürgermeister Claus Wergin über seinen Rechtsanwalt mit, dass es keinen genügenden Anlass zur Erhebung eines Ermittlungsverfahren gibt.

Ein Verfahren, dass laut SVZ angeblich wegen der Verletzung des Privatgeheimnisses von einem Gemeindevertreter und einer weiteren Bürgerin der Gemeinde Seehof angestrebt wurde, ist Seitens der Staatsanwaltschaft Schwerin aufgrund ungenügender Anhaltspunkte gar nicht erst eröffnet worden.

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Diese Website verwendet Akismet, um Spam zu reduzieren. Erfahre mehr darüber, wie deine Kommentardaten verarbeitet werden.