Kategorien
Gemeinde Seehof

GV-Dringlichkeits-sitzung am 2. 8. 2022

Die CDU-Fraktion der Seehofer Gemeindevertretung beantragte nachstehende Tagesordnung.

Beginn 19.00 Uhr: Klicken Sie hier, um an der Sitzung teilzunehmen

Heute ist die Teilnahme nur über MS Teams möglich. Teams kann ebenso wie YouTube im Browser und ohne Installation genutzt werden.

Anleitung hierzu von Microsoft: link

Öffentlicher Teil

 1.Eröffnung und Begrüßung, Feststellung der ordnungsgemäßen Ladung und Beschlussfähigkeit.
 2.Bestätigung der Tagesordnung bzw. Änderung
 3.Widerspruch gegen den Beschluss Nr. 26/2022
 4.Antrag der CDU-Fraktion: Widerspruch des LVB KANNING vom 06.07.2022 gegen den Mehrheitsbeschluss der GV SH Nr. 26/2022 vom 28.06.2022

Nichtöffentlicher Teil

 5.Antrag der CDU-Fraktion: Rechtswidrigkeit des B-Plan-Beschlusses wegen eines möglichen Mitwirkungsverbotes gem. § 24 Abs. 1 Nr. 1 KV MV

20 Antworten auf „GV-Dringlichkeits-sitzung am 2. 8. 2022“

Lieber Peter,
es war der Bürgermeister, der in seiner anmaßenden Vorbemerkung zu meinem Beitrag es leider für angebracht hielt, den üblichen Hinweis zu Berichterstattungen aus dem Ukrainekrieg zu benutzen: ich gebe Dir recht, völlig unangebracht in diesem nachprüfbaren Sachverhalt.

Lieber Thomas,

zu Recht hast du dich auf meinen Einwurf hin hier gemeldet.
Eine Debatte ist aber unnötig, denn jeder kann ja lesen (siehe deinen Beitrag weiter oben).
Es ist nicht gut, wenn in diesem Zusammenhang aus unlustig auch noch unwürdig werden würde.

Gruß, Peter

Es ist wohl so, dass Manche es lustig finden, die Berichterstattungen über den unsäglichen und grauenvollen durch Russland begonnenen Krieg in der Ukraine mit Vorgängen in unserem gegenwärtigen Gemeindeleben in Seehof zu vergleichen und zu relativieren. Ich empfinde das mindestens als äusserst unlustig (siehe Beitrag oben)!!

Zur Versachlichung IV

Beschlussvorlagen für Gemeindevertretungsbeschlüsse sollen den Gemeindevertretern möglichst frühzeitig schriftlich vorliegen. Das ermöglicht eine gute Vorbereitung und vermeidet Streit über den Beschlusswortlaut, wenn über einen solchen Beschlussentwurf dann abgestimmt ist.

Wird der Wortlaut in der Sitzung geändert oder soll aufgrund einer Diskussion in der Sitzung ein ganz anderer Beschluss gefasst werden, muss der Wortlaut schriftlich fixiert werden: Dem Protokollanten ist der Wortlaut des beabsichtigten Beschlusses handschriftlich zu übergeben oder diesem der Beschlusstext zu diktieren. Da der Beschlusstext in diesen beiden Fällen den Gemeindevertretern bei der dann folgenden Abstimmung nicht vorliegt, muss der Beschluss in den letzten beiden Fällen nochmals vom Protokollanten aktuell vorgelesen werden, damit gesichert ist, worüber genau abgestimmt wird.

Wenn jetzt ein Gemeindevertreter behauptet, dreimal einen Beschlusswortlaut abweichend von dem dann protokollierten diktiert zu haben, geht dies an der Sache vorbei. Es kommt nicht darauf an, was der Gemeindevertreter in drei Anläufen mit womöglich/häufig drei verschiedenen Wortlauten diktiert hat, sondern darauf, was dann vom Protokollanten unmittelbar vor der Abstimmung nochmals als Beschlusswortlaut aus seinem Protokollentwurf verlesen wurde. Denn das ist dann der maßgebliche Gegenstand der Abstimmung. Wenn der Gemeindevertreter mit diesem Wortlaut nicht einverstanden gewesen wäre, hätte er hier eine Diskussion über den Beschlusswortlaut vor Abstimmung beantragen müssen.

Der Unterzeichner hat aufgrund dieses Vorfalles beim Leitenden Verwaltungsbeamten angeregt zu prüfen, ob bei in der Sitzung veränderten oder neuen Beschlussvorlagen eine Aufzeichnung der Verlesung des Beschlusswortlautes durch den Protokollanten zu Beweiszwecken erfolgen sollte. Eine solche könnte mittels einer geeigneten App auf jedem Handy vorgenommen werden.

Sehr geehrter Herr Bürgermeister, ich verbitte mir den Abdruck meines Beitrages unter Ihrem Label, Ihrer BüMei-Signatur. Mein Beitrag muss als solcher mit meinem Namenszug überschrieben und deutlich kenntlich gemacht werden.
Ihre sog. Vorbemerkung können Sie gerne als redaktionelle Antwort auf meine Richtigstellung hintanstellen, wenn Sie denn tatsächlich glauben, ihr würde irgendein juristischer Wert zukommen und würde an den nachweisbaren Fakten etwas ändern. Anders als bei den Nachrichten über den Ukrainekrieg lassen sich meine Meldungen jedoch zweifelsfrei nachweisen.
Mit freundlichem Gruß
Thomas

Vorbemerkung:
Das Aufzeichnen von Übertragungen der Sitzungen der Gemeindevertretung Seehof sowie die Datenspeicherung von Mitschnitten hat die Gemeindevertretung untersagt. Der Wahrheitsgehalt nachstehenden Kommentars des Gemeindevertreter Herrn Baden kann somit nicht unabhängig überprüft werden.

Nachricht
An die GV, die sE und die teilhabende Öffentlichkeit!
Im Nachgang zur Sondersitzung vom 02.08.22 und der Kontroverse um den Protokollentwurf des LVB Kanning riefen mich Bürger der Gemeinde an, die offenkundig die YOUTUBE-Aufzeichnung unserer GVS vom 28.06.22 besitzen. Das sei eine großartige und transparenzfördernde Angelegenheit, die die GV eingeführt habe: auf diese Weise könne man problemlos die Richtigkeit des Protokollentwurfs vom Amt und Bürgermeister prüfen und natürlich auch Abweichungen von der Wahrheit mit Leichtigkeit feststellen.
Die Bürger teilten mir übereinstimmend mit, dass ich am 28.0622 zum TOP 6 “Wiedereröffnung d. Wanderweges Seehof-Süd” (der 1993/94 von Anwohnern rechtswidrig gesperrte Abschnitt südlich der Badestelle) dreimal zu Protokoll gegeben habe, “…..der Bürgermeister möge die Gemeindearbeiter umgehend beauftragen, mit den Arbeiten zur Räumung der Sperren, Hindernisse und Schilder auf den gemeindlichen Grund-/ Flur-stücken zu b e g i n n e n…..” Dieses sei für jedermann sowohl inhaltlich als auch akustisch eindeutig zu verstehen gewesen in dem Sinne, dass ein beruhigendes Start-Signal für die Anrainer am nördlichen Abschnitt von der GV gesendet werden sollte.
Gleichwohl habe die Protokollantin wegen der Unruhe im Saal immer wieder nachfragen müssen, so dass ihr Herr Kanning souflierte.
Diese Bestärkungen der Einwohner haben mich beruhigt; denn über die unsachlichen und wahrheitswidrigen Anwürfe von Frau Quednau, Herrn Wergin und Herrn Kanning hatte ich mich sehr geärgert.
Das Motiv für die Fälschung des Protokolls kann nur darin gelegen haben, dass der LVB sich aus irgendeinem Grunde in der Pflicht sah, den Beschluss der GV Nr. 26/2022 nicht wirksam werden zu lassen.
Als LVB darf er einem GV-Beschluss jedoch nur widersprechen, wenn dieser (offenkundig) rechtswidrig ist. Das war er jedoch nicht, denn die GV hatte zunächst nur die gemeindlichen Grundstücke am Anfang und Ende des Wege-Abschnittes in den Blick genommen, da hier die für jedermann sichtbaren Sperreinrichtungen damals durch verbotene Eigenmacht aufgebaut worden waren.
M.a.W.: Der Widerspruch des LVB war nichtig; wir haben im Prinzip den gleichen Beschluss, so wie er ins Protokoll gehört hätte, noch einmal gefasst. Die Sonder-Sitzung wäre bei richtiger und sinnentsprechender Protokollierung überflüssig gewesen.
Thomas Baden

Zur Sondersitzung und dem Widerspruch des LVB habe ich soeben eine Mitteilung abgegeben, die in dieses offene Forum gelangen sollte, jedoch nun offenbar nur an GV und Bürgermeister gegangen ist.
Adressiert hatte ich sie jedoch auch an sE und die Gemeinde- Öffentlichkeit.
Ich bitte um Sicherstellung der entspr. PLATZIERUNG

Thomas

Hallo Thomas,
Kommentare unterhalb eines Beitrags werden öffentlich angezeigt. Wenn du das Kontaktformular verwendest wird diese Nachricht natürlich nur an den Bürgermeister versendet. Wir können uns dies gerne nochmals zusammen anschauen.
Gruß
Andreas

Zur Versachlichung III
(Zur Frage des Zeitpunktes der anberaumten außerplanmäßigen Gemeindevertretersitzung)

Mit E-Mail vom 6.07.2022 hatte die CDU-Fraktion ganz kurzfristig selbst eine Eil-Sondersitzung der Gemeindevertretung zum Widerspruch des Leitenden Verwaltungsbeamten des Amtes zum Gemeindevertreterbeschluss 26/2022 festgesetzt.

Für eine Sitzungsfestsetzung ist eine Fraktion nach der Kommunalverfassung aber nicht zuständig. Eine Auslegung der Mail als Antrag auf Einberufung einer Eil-Sondersitzung durch den Bürgermeister, dem nach der Kommunalverfassung dieser folgen müsste, stand entgegen, dass ein solcher Antrag nicht per Mail (also ohne gesicherte Unterschrift/Urheberschaft) erfolgen kann. Hierauf hat der Leitende Verwaltungsbeamte des Amtes Lützow-Lübstorf die Fraktion schriftlich hingewiesen.

Darauf hat die CDU-Fraktion mit Schreiben vom 14.07.2022 dann einen Antrag auf Festsetzung einer zeitnahen Sitzung mit dem Tagesordnungspunkt des Widerspruchs des Leitenden Verwaltungsbeamten gestellt.
Dem hat der Bürgermeister im Benehmen mit dem Amt insoweit entsprochen, dass eine außerplanmäßige Gemeindevertretersitzung auf Dienstag (dem üblichen Sitzungstag der Gemeindevertretung), den 02.08.2022, 19:00 Uhr, einberufen wurde. Soweit die CDU-Fraktion und deren Unterstützer Gemeindevertreter Thomas Baden „wegen besonderer Eilbedürftigkeit“ eine noch frühere Ansetzung (d. h. unter Verkürzung der Ladungsfristen auf drei Tage) gefordert hatten, wurde dem nicht entsprochen. Es geht in der Sache um die Wiedereröffnung des seit etwa 1993/94 für die Öffentlichkeit durch die Anlieger/belasteten privaten Grundstückseigentümer tatsächlich gesperrten Wanderwegs in der Ortslage Seehof. Die so langfristige tatsächliche Sperrung steht einer Verkürzung der in der Geschäftsordnung geregelten normalen Ladungsfrist eindeutig entgegen. Auf zehn Tage mehr oder weniger kommt es hier ersichtlich nicht an.

Zur Versachlichung II

Neben der Gemeindevertretung ist der ehrenamtliche Bürgermeister ein unmittelbar von den Bürgerinnen und Bürgern gewähltes eigenständiges Organ der Gemeinde.
Die Kommunalverfassung regelt im Einzelnen die Zuständigkeiten und wechselseitigen Kontrollen dieser beiden Organe. Der Bürgermeister beruft die Gemeindevertretersitzungen ein und leitet und kontrolliert diese. So muss der Bürgermeister sogar gegen rechtswidrige Beschlüsse der Gemeindevertretung – ebenso wie der Leitende Verwaltungsbeamte des Amtes – Widerspruch einlegen, § 33 Abs. 1 Kommunalverfassung).

Diese Eigenständigkeit und eigenen Rechte verkennt die obige Kritik. Nicht jedes Tun oder Unterlassen des Bürgermeisters ist abhängig von einer „Absegnung“ durch die Gemeindevertretung. Letztere ist keineswegs Arbeitgeber/Dienstherr des Bürgermeisters (wie behauptet). Der Bürgermeister darf die Gemeindevertretung kritisieren; bei rechtswidrigen Beschlussentscheidungen besteht – wie angesprochen – sogar eine Widerspruchspflicht.

Zur Versachlichung I
(der Inhalt des Widerspruchs des leitenden Verwaltungsbeamten des Amtes L-L:)

“Widerspruch gegen den Beschluss Nr. 26/2022

Sehr geehrter Herr Bürgermeister Wergin,
nach Protokollkontrolle und mit Blick auf die Diskussion zum Tagesordnungspunkt 6 (Information zum Thema Wiedereröffnung Uferwanderweg Seehof) zur Gemeindevertretersitzung vom 28.06.2022 erhebe ich hiermit gern. § 142 Abs. 4 KV M-V Widerspruch gegen den Beschluss Nr. 26/2022 der in Rede stehenden Sitzung.

Begründung:
Die Gemeindevertretung Seehof hat in ihrer Sitzung vom 28.06.2022 beschlossen, „den Bürgermeister damit zu beauftragen, den Beschluss Nr. 95/2021 vom 30.11.2021 durchzusetzen und die Gemeindearbeiter mit den entsprechenden Arbeiten zu beauftragen.”
Zu diesem Zweck soll durch die Gemeindearbeiter die alte Wanderwegtrasse in der Ortslage Seehof über die gemeindlichen Flurstücke 65/10, 66/1 und 67/4, dann die privaten Flurstücke 68/7, 68/6 sowie 69/2 und schließlich über das gemeindliche Flurstück 70/3 wiedereröffnet und für die Allgemeinheit zugänglich gemacht werden.
Eine Wiedereröffnung des genannten Wanderweges durch die Gemeindearbeiter zum jetzigen Zeitpunkt ist rechtswidrig.
Notwendig ist vielmehr ein entsprechendes geordnetes Verwaltungsverfahren, in dem in einem ersten Schritt der rechtliche Wegestatus festgestellt werden muss.
Nun unter Einsatz der Gemeindearbeiter vollendete Tatsachen schaffen zu wollen, würde insbesondere privat- und ggf. auch naturschutzrechtlichen Regelungen widersprechen (vgl. z. B. § 858 BGB).

Der Beschluss ist mithin in der nächsten GV-Sitzung aufzuheben.”

Warum steht immernoch die amtlich klingende, jedoch tendenziös verfälschte Mitteilung des BüMei über die unter Protest gegen sein Vorgehen abgebrochene Sitzung vom 14.6.22 hier im Gemeinde-Portal ( und jetzt sogar bei Youtube! ). Wir hatten ihn aufgefordert, diese Falschmeldung zu löschen.
Dieses Portal ist keine Hauspostille/ Wahlkampfblatt des BüMei!!
Wenn er amtliche, neutrale Mitteilungen machen möchte, dann im Amtsblatt, oder zuvor durch die GV absegnen lassen.
Private Kommentare des BüMei sind als solche deutlich zu kennzeichnen. Er selbst ist ausführendes Organ der GV, und als Amtsperson/ Beamter steht es ihm nicht zu, seinen Arbeitgeber/ DH öffentlich zu kritisieren.

Hallo Thomas,
wir haben im UZUKA damals gemeinsam besprochen, dass Kommentare erst nach Kontrolle ob z.B. rechtes Gedankengut oder Erwachsenenwerbung enthalten sind freigeben werden. Zu der Zeit warst du noch Vorsitzender und hast dies ebenfalls als Notwendig angesehen.
Dies geschieht alles ehrenamtlich und kann daher ein wenig dauern. Es wurden nie Kommentare verhindert.
Gruß
Andreas

Es wäre transparenter, wenn der BüMei in diesem Zusammenhang erklärt, warum er die von der CDU am 6.7.22 beantragte Sondersitzung nicht unverzüglich einberufen hat und warum er den von mir eingebrachten und diktierten BV, gegen den LVB angeblich Widerspruch eingelegt hat, nicht abdruckt oder den entsprechenden VIDEO-Mitschnitt nicht veröffentlicht. Warum kann man diesen nicht bei Youtube oder hier finden?

Hallo Thomas,
die Sitzungen werden nur Live übertragen und stehen im Anschluss nicht mehr zur Verfügung. Zusätzliche Aufnahmen finden ebenso nicht statt. Dies war der Wunsch der Gemeindevertretung.
Gruß
Andreas

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Diese Website verwendet Akismet, um Spam zu reduzieren. Erfahre mehr darüber, wie deine Kommentardaten verarbeitet werden.