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Gemeinde Seehof

Wer macht denn so etwas?

Aufforderung zum Diebstahl von Gemeindeeigentum!

Um im Bedarfsfall einer Winter- und Kältekrise sozial bedürftigen Mitbürgern Holz zum Heizen zur Verfügung zu stellen, wurden die Gemeindearbeiter angewiesen, alle gefällten Bäume und großen Astschnitt in den Bauhof zu bringen. Die Holzstapel an der Straße sind bis zur Abfuhr in den Bauhof mit dem Hinweis markiert: „Gemeindeeigentum – bitte das Holz hier liegenlassen!“

Aber wer macht denn so etwas und hängt weitere Zettel mit der Aufschrift „Zum Mitnehmen“ an die Holzstapel?

Aus der Sicht der Polizei ist dies eine Straftat – eine Aufforderung zum Diebstahl von Gemeindeeigentum. Die zuständige Polizeibehörde hat darum am Freitag, den 2. Sept. von Amtswegen eine Anzeige aufgenommen.

Eine Antwort auf „Wer macht denn so etwas?“

Wie bzw. wie lange
kann man
Brennholz lagern?
-Brennholz sollte am besten gleich
nach dem Einschlag gespalten wer-
den, damit es schneller trocknet.
-Nadelhölzer können bei optima-
ler Trocknung bereits nach einem
Jahr verfeuert werden.
-Laubholz benötigt 2 bis 3 Jahre
Lagerzeit, bis es eine zum Heizen
geeignete Restfeuchte hat.
– es kann bei zu hoher Feuchtigkeit zum Schornsteinbrand kommen

Die Idee ist nicht schlecht, hoffe dass das Holz vor Abgabe geprüft wird und so kein größerer Schaden entsteht.

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