Der Gemeindevertreter Herr Scholz hat als Kläger gegen den ihn belastenden Gerichtsbescheid vom 06.12.2021 das Rechtsmittel des Antrags auf Durchführung einer mündlichen Verhandlung eingelegt. Der u. a. Gerichtsbescheid ist damit unwirksam.
Nunmehr wird ein mündlicher Verhandlungstermin vor dem Verwaltungsgericht durchgeführt und auf der Grundlage der dortigen Erörterung ein Urteil gesprochen werden.
Die Gemeinde hofft, dass mit der erneuten Aufnahme des Verfahrens durch eine mündliche Verhaltung von Herrn Scholz gegen die Seehofer Gemeindevertretung vor dem Verwaltungsgericht keine allzu hohen Ausgaben entstehen; die Kosten dieses Rechtsstreits muss die Gemeinde tragen.
———————————————————-
Der bisherige Gerichtsbescheid (ohne mündliche Verhandlung) vom 06.12.2021 kurz zusammengefasst:
Das Verwaltungsgericht Schwerin hat die Klage von Herrn Scholz gegen die Gemeindevertretung Seehof abgewiesen. Die Klage sei bereits unzulässig, da Herr Scholz kein Rechtsschutzbedürfnis habe. Er hat sich zum einen zu viel Zeit gelassen, bevor er die angeblichen Fehler bei den Wahlen zur Neubesetzung der Ausschüsse im August 2020 geltend gemacht hat. Herr Scholz hat sich nämlich erst zwei Monate nach den Wahlen per E-Mail an die Rechtsaufsichtsbehörde gewandt, das ist zu spät. Zum anderen ist sein Rechtsschutzbedürfnis auch wegen widersprüchlichen Verhaltens entfallen. So habe Herr Scholz selbst mit seiner Stimme der erfolgten Neubesetzung des Bauausschusses zugestimmt. Gleiches gelte bei seiner protokollierten Erklärung, „dass er für keine weitere Ausschussarbeit mehr zur Verfügung stehe; auch nicht im Finanzausschuss“ und er bzw. seine Zählgemeinschaft keine Vorschlagslisten zu den Wahlen der jeweiligen Ausschüsse eingebracht habe. Durch die Aussage, dass er für keine Ausschussarbeit mehr zur Verfügung stehe, habe Herr Scholz also nachweislich erklärt, dass er seine eigene rechtliche Stellung aufgebe. Indem Herr Scholz sich an der weiteren Besetzung der Ausschüsse nicht beteiligt hat, dokumentiert er zugleich, kein Interesse an der entsprechenden Ausschussarbeit zu haben und verliert damit seinen Anspruch auf eine Klagemöglichkeit. Wegen der fehlenden Zulässigkeit der Klage ist das Gericht leider nicht mehr auf die weiteren im Klageschriftwechsel aufgeworfenen Fragen eingegangen. Die Frage, ob auch ohne einen Fraktionsantrag die Gemeindevertretung nach dem Ausscheiden eines Ausschussmitglieds eine komplette Neubesetzung des Ausschusses durchführen darf, wurde gerichtlich damit nicht entschieden.
Herr Scholz seinerseits hat nun erklärt, diesen Gerichtsbescheid mit einem Greifswalder Rechtsanwalt prüfen zu lassen und der Gemeinde die Ausgaben dafür in Rechnung zu stellen.
5 Antworten auf „Das Verfahren geht weiter“
[…] Siehe auch – Klick hier! […]
Liebe Gemeindevertreter, wir leben in einer so schönen Gemeinde. Es passt nicht dazu, das unsere Gemeindevertretung wiederholt öffentlichkeitswirksam als zerstrittener Haufen präsentiert wird. Nach meiner Beobachtung ist Herr Scholz hierbei der größte Querulant. So wie im jüngsten Gerichtsverfahren deutlich wird, ist da wohl auch nicht viel Substanz vorhanden. Kann man den Mann nicht einfach ablaufen lassen? Oder wer unterstützt ihn bei seinen abstrusen Attacken? Ich hätte gerne die Namen gekannt, um mich mit diesen persönlich auseinandersetzen zu können. Es muss doch möglich sein, dass die Gemeindevertreter sich auf die Arbeit konzentrieren können, für die sie gewählt wurden, ohne ständig mit haltlosen Behauptungen und nun sogar mit einer Klage angegriffen zu werden.
Ich kann mir nicht vorstellen, dass die Gemeinde ein privat in Auftrag gegebenes Gutachten bezahlen darf.
Gruß
W. Liebschner
Die Kosten für die Prüfung der abgewiesenen Klage von Herrn Scholz sollten der Gemeinde nicht in Rechnung gestellt werden. Warum sollten die Mittel der Gemeinde dafür benutzt werden, wenn sie anderweitig sinnvoller ausgegeben werden?
… ein Entscheid, der aus meiner Sicht nur logisch erscheint und hoffentlich auch zukunftsweisend ist, damit in Der Gemeinde Seehof auch vernünftige Gemeindearbeit ohne „Schildbürgerspielchen“ möglich sind!