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Bürgerbrief Seehof

Gartenabfälle

(Laub, Grün- und Strauchschnitt, Äste und Wurzeln von Sträuchern oder kleineren Bäumen sowie Rasenschnitt)

Liebe Einwohnerinnen und Einwohner von Seehof und Hundorf,

die Entsorgung von Gartenabfällen aus privaten Haushalten, die im Jahre 2019 im großen Umfang von der Gemeinde Seehof mittels Bereitstellung von Abfall-containern übernommen wurde, ist ein viel diskutiertes Thema unserer Gemeindevertretung. In fast jeder Einwohnerfragestunde gab es in der Vergangenheit hierzu Anfragen.

Die Fragestellung lautet: In welchem Umfang kann, soll oder muss die Gemeinde diese Gartenabfallentsorgung organisieren oder übernehmen?

Die Rechtslage ist eindeutig:

Jeder Gartenbesitzer ist nach dem Kreislaufwirtschaftsgesetz als Erzeuger oder Besitzer der Gartenabfälle selbst für deren Verwertung und Entsorgung verantwortlich. Dabei sind von ihm gesetzliche Verbote (Bußgeldbewehrung „wilder“ Ablagerungen in der Landschaft) und die strenge Regelung der Pflanzenabfalllandesverordnung M-V zur Verbrennung dieser
Abfälle zu beachten (diese ist nur zulässig im Zeitfenster 01.03. bis 31.03 und 01.10. bis 31.10. eines Jahres und auch nur dann, wenn ein Liegenlassen, Kompostieren oder eine Nutzung der von den öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgern durch Satzung anzubietenden Entsorgungssysteme nicht möglich oder nicht zumutbar ist). Vorrang hat also die eigene Verwertung, etwa durch Eigenkompostierung oder Schaffung kleiner Lebensräume in
Ecken des eigenen Gartens wie z. B. Reisighaufen usw.

Öffentlicher Entsorgungsträger ist nach dem Abfallwirtschaftsgesetz M-V der Landkreis NWM. Dieser bietet insoweit den Einwohnerinnen und Einwohnern Seehofs und Hundorfs in einem Konzessionsmodell durch Beauftragung einer privaten Entsorgungsfirma für Küchen und Gartenabfälle eine Abnahme der Abfälle über eine „Braune Tonne“ an. Die Abfälle werden dann zentral kompostiert, für die Biogaserzeugung genutzt oder in Biomasseheizwerken verwertet. Die Gemeinde ist danach kein öffentlicher Entsorgungsträger und hat in diesem Abfallkreislauf keinerlei Pflichten, Rechte und Zuständigkeiten.

Wenn die Gemeinde Seehof mit vertraglicher Billigung des Landkreises dennoch ihrer Bevölkerung ein Teil der Gartenabfälle abnimmt und für eine ordnungsgemäße Verwertung sorgt, ist dies eine freiwillige Leistung. Die Gemeinde verfolgt dabei das Ziel, durch eine
Containergestellung die eigene Bevölkerung zu unterstützen, ihren Verwertungs- und Entsorgungspflichten nachzukommen (und ungesetzliche Entsorgungen, wie sie anderswo leider nicht selten festzustellen sind, zu unterlassen).

Die Kosten für die in der Vergangenheit praktizierte gemeindliche Bereitstellung von Containern für die Gartenabfallentsorgung sind 2019 wegen der Zurverfügungstellung zusätzlicher Container auch während der Vegetationsperiode stark angestiegen und beliefen
sich zuletzt auf ca. 12.000 €. Dies ist mehr als das Doppelte als in den Vorjahren. Das ist von der Gemeinde dauerhaft nicht leistbar und wird auch von keiner anderen Gemeinde im Amtsbereich geleistet. Die freiwillige Leistung sollte im Übrigen immer auch nur eine Unterstützung der Bevölkerung darstellen, keine völlige Übernahme von deren ureigensten Pflichten bewirken.

In den zurückliegenden Wochen haben sich die Ausschüsse der Gemeindevertretung aus Anlass der Haushaltsaufstellung 2020 aufwändig mit dieser Problematik beschäftigt und verschiedenste Ideen diskutiert und geprüft, um zu einem neuen Konzept der Unterstützung
der Einwohnerinnen und Einwohner bei der Gartenabfallverwertung/-entsorgung zu kommen, ohne eine 2019 vergleichbare Kostenlast für die Gemeinde auszulösen. Dabei wurden auch die aus der Bevölkerung hierzu eingegangenen Anregungen berücksichtigt. Sämtliche alternativen Konzepte erwiesen sich aber aus verschiedensten Gründen als nicht durchführbar oder nicht hinreichend kosteneinsparend im Vergleich zum im Jahre 2019 praktizierten Containerkonzept.

Die Gemeinde wird deshalb die freiwillige Leistung der Bereitstellung von Gartenabfallcontainern zwar fortführen, zukünftig aber wieder darauf beschränken, Ende März (jetzt am 27. – 29.03.2020) und Anfang November Großcontainer über ein Wochenende hinweg der Bevölkerung zur Verfügung zu stellen und deren Abfahrt zu bezahlen. An den bewährten Aufstellplätzen soll festgehalten werden. Die Container sind vorwiegend für den Astschnitt gedacht, natürlich kann auch sonstiger Gartenabfall, etwa Laub, in den Containern abgeladen werden.

Für den Zwischenzeitraum, also die Gartenabfälle in den Monaten April bis Oktober und nach den Containern im November, bleibt es dabei, dass die Einwohnerinnen und Einwohner wieder selbst ihrer gesetzlich begründeten Verwertungs-/Entsorgungspflicht nachkommen müssen.

Dieser Pflicht sollte vorrangig auf folgenden Wegen nachgekommen werden:
  1. Küchenabfälle, Rasenschnitt und Laub, aber auch durch einen preislich erschwinglichen elektrischen Gartenhäcksler zerkleinerter Hecken- und Astschnitt sollten im eigenen Garten kompostiert und dabei für den Eigengebrauch wichtiger Dünger für Beete, Rasen und Rabatte erzeugt werden. Das erspart teuer eingekaufte Düngemittel sowie eine zu bezahlende CO2-aufwändige Verbringung von örtlicher Biomasse außerhalb unserer Gemeindegrenzen – und macht zudem Spaß und Freude im Umgang mit dem Kreislauf der Natur. Anleitungen zum Kompostieren gibt es viele.
    Beispielsweise sei auf die Internetseite https://www.kompost-tipps.de/ oder auch die Kompostfibel des Umweltbundesamtes verwiesen.
    Bild von Manfred Antranias Zimmer auf Pixabay
  2. Wer sich an eine eigene Kompostierung nicht herantraut oder einen Kompost im eigenen Garten als unvereinbar mit seinen Vorstellungen über seinen Garten ansieht, kann auf das Angebot des für die Abfallentsorgung zuständigen Landkreises NWM zurückgreifen: https://www.nordwestmecklenburg.de/de/biotonne/biotonne.html.
    Dieser betreibt insoweit in einem Konzessionsmodell eine Sammlung mittels Abfalltonne („braune Tonne“). Im Auftrag und mit Förderung des Landkreises führt in Seehof und Hundorf die Firma GER Umweltschutz GmbH die Entsorgung durch. Die Abrechnung erfolgt direkt zwischen Ihnen als Gartenbesitzer und der GER Umweltschutz GmbH. Angeboten werden Biotonnengrößen von 60l, 120l und 240l bei 14tägiger Abholung. Eine Tonne kostet pro Leerung 3,30 € /3,80 €/ 6 €. Bezahlt wird nur, soweit die Tonne rausgestellt wird. Näheres entnehmen Sie bitte der Internetseite. Durch Verdichtung des Abfalls durch Liegenlassen bis zum nächsten Abholtermin kann mit dieser volumenbezogenen Abfuhr viel Biomasse entsorgt werden.
    Bild von Manfred Richter auf Pixabay
  3. Natürlich verbleibt dem Gartenbesitzer als dritte Möglichkeit, sich selbst oder in Kooperation mit Nachbarn – bei konkret anfallendem Bedarf, etwa Rodung einer Hecke, einen Container zur Entsorgung bei einem privaten Anbieter zu bestellen. Hier gibt es mehrere Firmen, die miteinander konkurrieren (etwa Gollan, GER u.a.). Die Preise sind unterschiedlich, abhängig von der Containergröße und häufig auch der gewünschten Standzeit des Containers.
  4. Eine weitere Möglichkeit bei nur gelegentlichem Bedarf besteht darin, den eigenen Bioabfall selbst per PKW zum Recyclinghof Nord Schwerin im Ziegeleiweg 12 in Schwerin gegen dort beim Abgeben taxierte und erhobene Gebühr zu verbringen. Näheres können Sie der Internetadresse des Recyclinghof Nord entnehme.

Den Gemeindevertretern ist bewusst, dass selten gut ankommt, wenn die Gemeinde sich teilweise aus freiwilligen Leistungen zurückzieht, die in der Bevölkerung schon „zur guten Gewohnheit“ geworden sind. Die Verdoppelung der Ausgaben, verursacht durch wöchentlich bereit gestellte Container in der Vegetationsperiode, war haushaltsrechtlich 2019 aber auch keineswegs so geplant, sondern war allein durch deckungsfähige Minderausgaben in anderen Haushaltsbereichen im Ergebnis finanzierbar – letztlich durch Einsparungen. Mit Aufstellung des Haushaltes 2020 muss die Gemeinde Seehof aber die Ausgaben diesbezüglich auf das zurückführen, was bei einer Gesamtschau noch als bezahlbare freiwillige gemeindliche Leistung eingeschätzt werden kann.

Wir danken für Ihr Verständnis.

Claus Wergin und Günther Wittchow
Bürgermeister und erster Stellvertreter

3 Antworten auf „Gartenabfälle“

Sehr geehrte Damen und Herren,
wie sieht es dieses Jahr mit der Tannenbaum Entsorgung aus? Wieder über die Feuerwehr zum gemeinsamen verbrennen oder über die Restmülentsorgung?
Mit freundlichen Grüßen

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