weitere Rechtsmittel nicht möglich
Über ein Klageverfahren des Gemeindevertreters Wilhelm Scholz gegen die Gemeindevertretung Seehof beim Verwaltungsgericht Schwerin wegen der Neubesetzung des Finanz- und des Bauausschusses im August 2020 wurde bereits 2022 auf dieser Homepage berichtet – klick hier. Nach Auffassung von Herrn Scholz war damals die Neubesetzung der Ausschüsse rechtswidrig; er war der Meinung, dass im August 2020 gar keine Neuwahlen hätten erfolgen dürfen.
Das Verwaltungsgericht Schwerin wies die Klage mit Urteil vom 23.03.2022 nach mündlicher Verhandlung kostenpflichtig ab. Gegen das Urteil beantragte Herr Scholz mit anwaltlicher Vertretung die Zulassung der Berufung beim Oberverwaltungsgericht Mecklenburg-Vorpommern. Dieses hat nun am 01.09.2023 den Antrag zurückgewiesen und die Kosten dem Kläger auferlegt. Die geltend gemachten Gründe für eine Zulassung der Berufung griffen sämtlich nicht durch, das klagabweisende Urteil der ersten Instanz sei nicht zu beanstanden (Az. 2 LZ 289/22 OVG). Weitere Rechtsmittel hiergegen sind nicht möglich.
Weiterer Rechtsstreit zwischenzeitlich beendet:
Auch in einem zweiten Verfahren vor dem Oberverwaltungsgericht M-V ist mit Beschluss vom 13.09.2023 die Beschwerde von Herrn Scholz als Vorsitzenden der CDU-Fraktion Seehof zurückgewiesen worden. Der vorangegangene Beschluss des Schweriner Verwaltungsgerichts ist damit rechtskräftig.
Jetzt ist also endgültig davon auszugehen, dass in der Gemeindevertretersitzung am 09.05.2023 keine Neubesetzung des Finanzausschusses erfolgt ist.
Auf der nächsten der Gemeindevertretung am 24. Oktober wird die Neubesetzung des Ausschusses erneut auf der Tagesordnung stehen.